Sichern Sie sich jetzt die staatliche Förderung für Elektroautos (E-Auto-Prämie, Kaufprämie Elektroautos, Umweltprämie) von bis zu 6.000 € für in Deutschland ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassene Elektroautos und Plug-In-Hybride. Niedrige Einkommen profitieren besonders!
Wer mit dem Kauf eines neuen E-Autos liebäugelt, sollte nicht allzu lange warten, denn die von der Bundesregierung bewilligte E-Auto-Förderung von rund drei Milliarden Euro reicht nur für schätzungsweise 800.000 Fahrzeuge. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt 2,9 Millionen PKWs neu zugelassen. Über die Förderzentrale Deutschland können Sie Ihren Antrag bequem online stellen.
Die E-Auto Förderung gilt nur für Privatkunden bei Kauf, Finanzierung oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges mit Erstzulassung in Deutschland. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Die Höhe der Ihnen zustehenden Förderung ermitteln Sie über unseren Rechner oder über die Webseite des Bundesumweltministeriums. Detailinformationen und Fördervoraussetzungen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung.
Antragsberechtigte: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen (bei Familien mit zwei Kindern maximal 90.000 Euro)
Förderhöhe: 1.500–6.000 Euro, gestaffelt nach Einkommenshöhe, Familiengröße und Fahrzeugart.
Fördergegenstand: Kauf oder Leasing von Neuwagen der Klasse M1 (Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb, Range-Extender und Plug-in-Hybride).
Förderzeitpunkt: Beantragung der Prämie für E-Autos mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026 – auch rückwirkend.
Zeitraum: Antragstellung muss spätestens 12 Monate nach der Zulassung erfolgen.
Bedingungen: Die Mindesthaltedauer des Fahrzeugs beträgt 36 Monate.
Die wichtigsten Aspekte haben wir an dieser Stelle für Sie kurz und knapp zusammengefasst. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite „E-Auto-Förderung 2026“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Die E-Auto-Prämie soll den Wechsel zur Elektromobilität erleichtern und den Ausbau klimafreundlicher Mobilität vorantreiben. Ziel ist es, den CO2-Emissionen im Verkehr zu senken, Städte von lokalen Emissionen zu entlasten und moderne Antriebstechnologien stärker im Alltag zu verankern. Für Fahrerinnen und Fahrer, die Wert auf Effizienz, Innovationskraft und dynamisches Fahren legen, schafft die Förderung einen zusätzlichen Anreiz, den Schritt in die elektrische Mobilität zu gehen.
Die E-Auto-Förderung richtet sich an Privatpersonen, die den Einstieg in die Elektromobilität planen und dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen wie Einzelpersonen, Paare, Familien oder Partnerschaften
Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland
Selbstständige, sofern das Fahrzeug privat genutzt wird und nicht zum Betriebsvermögen gehört
Förderfähig sind:
der Kauf eines neuen E-Autos
das Leasing eines neuen E-Autos
die Finanzierung eines neuen E-Autos
Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, also BEV
förderfähige Plug-in-Hybride, also PHEV
Fahrzeuge mit Range Extender, also REEV
Weitere Voraussetzungen:
Das Neufahrzeug muss ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 80.000 Euro betragen.
Für bis zu zwei kindergeldberechtigte Kinder unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro.
ie maximale Einkommensgrenze liegt damit bei 90.000 Euro.
Wichtig zum Nachweis des Einkommens:
Für die Prüfung werden die beiden aktuellsten Steuerbescheide herangezogen. Diese dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Dadurch soll die Förderung gezielt Menschen erreichen, die den Schritt in eine hochwertige, effiziente und zukunftsorientierte Elektromobilität gehen möchten.
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen und der Anzahl der Kinder. Sie reicht von 3.000 bis 6.000 Euro.
Für Hybrid-Fahrzeuge fällt die Förderung etwas geringer aus als für rein batterieelektrischE-Autos. Hier sind zwischen 1.500 und 4.500 Euro Förderung möglich.
Die Förderung kann online bei der Förderzentrale Deutschland beantragt werden.
Ja, für die E-Auto-Prämie gelten klare Fristen. Wer von dem Förderprogramm profitieren möchte, sollte Zulassung, Antragstellung und verfügbare Fördermittel im Blick behalten.
Das Förderprogramm gilt nur für Neufahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassen werden.
Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach der Zulassung gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bewilligungsbehörde über die Förderzentrale.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
Sind die Fördermittel ausgeschöpft, wird kein weiterer Zuschuss mehr bewilligt.
Der Kauf eines Elektroautos wird von der Bundesregierung mit insgesamt 3 Milliarden Euro gefördert – das Budget reicht voraussichtlich für rund 800.000 Fahrzeuge. Hierfür werden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Der Zeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2026 bis 2029. Die Antragstellung ist seit dem 19.05.2026 möglich.
Für den Antrag auf staatliche E-Auto-Förderung ist grundsätzlich ein BundID Konto erforderlich. Hierüber erfolgt die digitale Authentifizierung der antragstellenden Person.
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um den Zuschuss zu beantragen:
Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens durch die letzten beiden Einkommensteuerbescheide. Diese dürfen nicht älter als drei Kalenderjahre sein.
Kindergeldnachweis der Familienkasse, sofern Kinder für die Förderhöhe oder Einkommensgrenze berücksichtigt werden sollen.
Fahrzeugschein des förderfähigen Fahrzeugs.
EU-Konformitätsbescheinigung, auch CoC Dokument genannt, bei von außen aufladbaren Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender.
Wichtig bei Plug-in-Hybriden und Range Extendern:
Diese Fahrzeuge sind nur förderfähig, wenn sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu zählen bis zum 30.06.2027 entweder CO2-Emissionen von maximal 60 g CO2 pro Kilometer oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern. Ab dem 01.07.2027 können andere technische Grenzwerte gelten. Wer den Kauf oder das Leasing eines elektrifizierten BMW oder MINI plant, sollte daher frühzeitig prüfen, ob das gewünschte Modell zum Zeitpunkt der Zulassung weiterhin die Förderkriterien erfüllt.
Das zu versteuernde Einkommen finden Sie in der Regel im Einkommensteuerbescheid unter der Bezeichnung „zu versteuerndes Einkommen“. Häufig steht diese Angabe auf Seite 2 des Bescheids.
Welche technischen Grenzwerte ab dem 01.07.2027 für Plug-in-Hybride und Range Extender-Fahrzeuge gelten, steht derzeit noch nicht abschließend fest. Die Förderrichtlinie zur E-Auto-Förderung wird vom BMUKN zu gegebener Zeit aktualisiert.
Ja, die E-Auto-Förderung kann zurückgefordert werden, wenn bestimmte Bedingungen nach der Bewilligung nicht eingehalten werden. Besonders wichtig ist dabei die sogenannte Mindesthaltedauer:
Das geförderte Elektrofahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen bleiben.
Wird das Fahrzeug früher verkauft, abgemeldet oder auf eine andere Person zugelassen, muss dies der Bewilligungsbehörde mitgeteilt werden. In diesem Fall kann die Förderung anteilig oder vollständig zurückgefordert werden.
Die Einhaltung der Mindesthaltedauer kann über eine digitale Schnittstelle zum Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt Bundesamtes geprüft werden.
Ausnahme bei Rückabwicklung:
Kommt es zu einer Rückabwicklung des Kaufs, etwa durch Wandlung oder Rücktritt, erfolgt keine Rückforderung des Zuschusses, wenn innerhalb von sechs Monaten ein gleichwertiges, förderfähiges Elektrofahrzeug zugelassen wird.
Nein, die Elektroauto-Förderung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge. Jahreswagen sind daher nicht förderfähig und auch keine Fahrzeuge mit Tageszulassungen.
Erstellen Sie sich eine Übersicht Ihrer Voraussetzungen (Einkommen, Familienstand, Fahrzeugtyp) und sichern Sie sich die maximale staatliche Förderung für Ihr E-Auto. Wir unterstützen Sie beim Umstieg auf ein modernes, klimafreundliches Fahrzeug mit attraktiven Angeboten!