E-Auto Prämie

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Wenn Sie mit einem Elektroauto unterwegs sind, leisten Sie nicht nur einen Beitrag für die Umwelt, für weniger Schadstoffemissionen und weniger Lärm, sondern tun auch noch Ihrem Geldbeutel etwas Gutes.

Die Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität voranbringen. Mit der Publikation der Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger wird die Möglichkeit zur Unterstützung des Erwerbs von rein elektrischen Fahrzeugen über den 1. Januar 2023 hinaus ermöglicht.

Zugleich wird die Förderung für Elektroautos degressiv ausgestaltet und so reformiert, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Förderfähig sind ab diesem Zeitpunkt rein elektrische Fahrzeuge. Maßgeblich für den Förderantrag ist weiterhin das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Umweltbonus – kurz und knapp:

  • Für reine E-Autos

  • Bis zu 4.500 € Prämie

  • Gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte

Welche Elektrofahrzeuge können die E-Auto Prämie erhalten?

Die E-Auto Förderung gilt für Elektrofahrzeuge gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG), die in Deutschland zugelassen werden. Dazu zählen batteriegetriebene Elektroautos (BEVs), die rein elektrisch fahren. Vom Gesetzgeber geförderte Modelle stehen auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten Liste der förderfähigen Fahrzeuge.

Wie hoch ist die E-Auto Prämie?

Die Höhe des Umweltbonus richtet sich nach dem Netto-Listenpreis (NLP) für das Basismodell ohne Mehrwertsteuer. Für Gebrauchtfahrzeuge werden 80% des BAFA-Netto-Listenpreises angesetzt. Diese Werte sind in der BAFA-Liste festgehalten. Die Förderhöhe richtet sich danach, wie hoch der Nettolistenpreis des Batterieelektrofahrzeug (BEV) ist. Die unten angegeben Werte gelten für die Mindesthaltedauer von 24 Monaten. Bei einer Haltedauer von 12-24 Monaten reduzieren sich die Wert um die Hälfte.

Die Gesamtprämie für 2023 beträgt für reine Elektrofahrzeuge (BEV) NLP:

unter 40.000 €: 4.500 € Prämie

40.000 € – 45.000 €: 3.000 € Prämie

45.000 € – 60.000 €: 3.000 € Prämie

Seit dem 01.09.2023 werden gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge nicht mehr gefördert.

Die Gesamtprämie für 2024 beträgt für reine Elektrofahrzeuge (BEV) NLP:

unter 40.000 €: 3.000 € Prämie

40.000 € – 45.000 €: 3.000 € Prämie

45.000 € – 60.000 €: keine Prämie mehr

Im Jahr 2024 werden gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge nicht mehr gefördert.

Ab 01. Januar 2024 werden die Kaufprämien weiter auf 3.000 € reduziert – allerdings lediglich für Autos, die maximal 45.000 € kosten. Für teurere Fahrzeuge gibt es dann keine staatliche Prämie mehr. Des Weiteren war ein Förderdeckel geplant, aber auf Grund der hohen Nachfrage wurde vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) im Juli 2023 beschlossen das Budget so aufzustocken, dass voraussichtlich alle in 2023 zugelassen E-Autos ihre Förderung bekommen.

Wie bekomme ich die Prämie für mein E-Auto?

Der Umweltbonus wird je zur Hälfte von den Automobilherstellern und dem Bund finanziert. Die Automobilhersteller gewähren die Elektroauto-Prämie als Nachlass auf den Netto-Listenpreis. Der Prämienanteil des Bundes wird online auf der Internetseite des BAFA beantragt und nur einmal gewährt.

Zum Antragsportal des Bundeswirtschaftsministerium (BMWK)

Wer kann von der E-Auto Förderung profitieren?

In den Genuss der E-Auto Prämie kommen Käufer von neuen Elektroautos oder gebrauchten E-Autos gemäß EmoG, wenn

  • das Fahrzeug erstmalig ab dem 05.11.2019 zugelassen wurde,

  • die Mindestzulassungsdauer auf den Halter/Antragsteller mindestens 12 Monate beträgt
    (gilt auch für Leasingfahrzeuge) und

  • der Netto-Listenpreis des Basismodells bei max. 65.000 € liegt.

  • das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird und auf eine Privatperson zugelassen wurde.

Die Förderung gebrauchter Elektroautos ist an eine Reihe weiterer Voraussetzungen geknüpft: 

  • Erstzulassung ab dem 05.11.2019 im Inland oder einem Mitgliedsstaat der EU

  • 12 Monate Erstzulassung

  • 15.000 km Laufleistung

  • Bisher wurde noch keine E-Auto Prämie oder eine ähnliche staatliche Förderung eines anderen EU-Staates gewährt.

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Zusätzliche Förderung für akustische Systeme (AVAS)

Elektromobilität ist leise. Das ist einerseits ein Segen für lärmgeplagte Anrainer, andererseits kritisch für Menschen mit Hör- oder Seheinschränkungen. Sie können die E-Fahrzeuge akustisch nicht mehr wahrnehmen und sind dadurch als Fußgänger und Radfahrer stärker gefährdet. Daher bezuschusst der Gesetzgeber auch förderfähige akustische Systeme (Acoustic Vehicle Alerting Systems – AVAS), die Verkehrsteilnehmer auf die Anwesenheit von Elektroautos aufmerksam machen, mit 100 €.

Wie lange wird die E-Auto Prämie gewährt?

Generell muss der Antrag für den erhöhten Umweltbonus für förderfähige Elektrofahrzeuge, die ab dem 05.11.2019 zugelassen wurden, spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den Antragstellenden erfolgen. Die Förderung von Elektroautos wird bis max. zum 31.12.2025 gewährt, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Wenn die Gelder ausgeschöpft sind, endet das Förderprogramm schon früher. Wer sich also erst spät entscheidet, könnte nicht mehr von der Förderung für E-Autos profitieren und das Nachsehen haben.

Sie brauchen noch Argumente für den Umstieg auf Elektromobilität?

Es gibt mittlerweile tatsächlich vieles, was für den Umstieg vom ausschließlich diesel- oder benzingetriebenen Auto auf ein reines Elektroauto spricht. Im Folgenden haben wir Ihnen eine kleine Liste mit triftigen Argumenten für den Wechsel vom Auto mit Verbrennungsmotor zum elektrifizierten Fahrzeug zusammengestellt:

  • Elektromobilität ist leise und emissionsarm. Durch den Kauf beziehungsweise das Fahren eines E-Autos leisten Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und zum Lärmschutz. Davon profitieren vor allem Städte, die unter der Lautstärke und den Schadstoffen herkömmlicher Autos zu leiden haben.

  • Unternehmen können durch die Bereicherung ihres Fuhrparks mit E-Autos oder gar den vollständigen Umstieg auf E-Mobilität ihrer Verantwortung für die Umwelt auch nach außen hin sichtbar Ausdruck verleihen.

  • Finanzielle Anreize durch die E-Auto Prämie bzw. Vergünstigungen bei der Dienstwagenbesteuerung machen den Kauf eines Elektroautos attraktiv.

  • Durch die kontinuierlich wachsende Ladeinfrastruktur können Fahrzeuge unterwegs schnell wieder auftanken.

  • Parkplätze für elektrifizierte Fahrzeuge liegen häufig an attraktiven, zentralen Standorten.

Damit ist die Liste jedoch nicht komplett. Die Förderung von E-Autos geht noch viel weiter. Das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) schafft die Voraussetzungen für eine Reihe an Sonderrechten für das Parken, die Nutzung von öffentlichen Straßen, Zufahrtsbeschränkungen und sogar für das Erheben von Gebühren (vgl. §3 EmoG). Zukünftig könnten sich dadurch eine Menge weiterer Vorteile ergeben, insbesondere für Fahrerinnen und Fahrer, die innerstädtisch viel unterwegs sind.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei uns

Als Familien-Unternehmen liegt uns Nachhaltigkeit sehr am Herzen. Wir freuen uns darauf, Sie für E-Mobilität zu begeistern und Sie hinsichtlich geförderter Elektroautos von BMW und MINI zu beraten, gleich, ob Sie Privatperson sind oder den Fuhrpark Ihres Unternehmens auf E-Mobilität umrüsten wollen.
Sprechen Sie uns bitte an. Wir sind für Sie da!

Kontakt aufnehmen

Quellen: Bundesanzeiger. Bekanntmachung vom 18.02.2020, BAnz AT 18.02.2020 B2
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Antraege_bis_18022020/antraege_bis_18022020.html

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